Positionsbestimmung zu S21

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Böblinger Gemeinderat, Peter Grotz,  informierte in der Sitzung des Gremiums am 16.11.2011 über die Planung der CDU-Fraktion, ein Positionspapier zur Volksabstimmung am 27.11.2011 zu veröffentlichen. Er lud die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktion ein, dieses Positionspapier durch ihre Unterschrift zu unterstützen. 20 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aus CDU, Freien Wählern, FDP und SPD haben sich in die Unterschriftenliste eingetragen.

Inhalt des Positionspapiers:

„Bei der Volksabstimmung am 27.11.2011 stimmen die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg darüber ab, ob das Land Baden-Württemberg die Projektfinanzie-rungsverträge zu Stuttgart 21 mit den übrigen Projektträgern kündigen soll. Die unterzeich-nenden Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Böblingen rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an der Volksabstimmung zu beteiligen.

Wer für das Projekt Stuttgart 21 stimmen will, muss dann mit „NEIN“ gegen das Kündigungsgesetz stimmen.

Die Vorteile des Zukunftsprojektes Stuttgart 21 für Baden-Württemberg und damit auch für unsere Stadt überwiegen deutlich:

1.       Stuttgart 21 ist nicht nur ein Bahnhofsprojekt in Stuttgart, sondern die zentrale Grundlage für die Zukunft des Schienenverkehrs in ganz Baden-Württemberg. Die Regionen des Landes werden direkt und umsteigefrei verknüpft. Der Nah- und der Fernverkehr werden besser verzahnt. Es entstehen deutlich bessere Verbindungen von und nach Stuttgart sowie von Stuttgart aus in Richtung Ulm und den Süden Deutschlands und Europas.

2.       Gerade die Region Böblingen profitiert von Stuttgart 21 im Besonderen: Unser Kreis ist wirtschaftlich besonders erfolgreich. Damit die Wirtschaft funktioniert, braucht sie auch gut funktionierende Verkehrswege und ein leistungsfähiges Schienennetz. Nur wenn Böblingen per Schiene gut an den Bahnfernverkehr, an Messe und Flughafen angebunden ist, werden die Straßen in unserem Kreis entlastet.

3.       Es gibt keine gesicherte Annahme, dass Kündigungsrechte bestehen. Es besteht deshalb die Gefahr, dass das Land Baden-Württemberg aus Steuermitteln bis zu 1,5 Mrd. Euro Schadensersatz an die Bahn bezahlen muss, ohne dass ein neuer Bahnhof gebaut wird, oder sonst eine Gegenleistung besteht.

4.       Bei Nichtdurchführung des Projektes Stuttgart 21 und der geplanten Neubaustrecke Stuttgart – Ulm gibt es derzeit keine geplante Alternative zu diesem Bahnprojekt und schon gar keine Finanzierung eines neuen Bahnhofsprojektes. Entsprechende Finanzierungsbeiträge des Bundes und der Bahn von über 3 Mrd. Euro würden dann nicht nach Baden-Württemberg fließen.

Die Unterzeichner bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Argumente bei der Volksabstimmung zu bedenken, damit Baden-Württemberg zukunftsfähig und auch in Zukunft ein verlässlicher Vertragspartner bleibt.“

Die Unterzeichner:

Dr.Willi Braumann, Daniela Braun, Dr.Thorsten Breitfeld, Peter Grotz, Wolfgang Hensel, Jutta Jach, Jürgen Kienle, Peter Kirn, Hubertus Kless, Helmut Kurtz, Alfred Lebsanft, Friedrich Ruoff, Markus Schirmer, Hans-Dieter Schühle, Frank Sieber, Rose Späth, Angela Spruth, Ingrid Stauss, Daniel Wengenroth, Heidrun Zweygart.

Share
Dieser Beitrag wurde unter Stuttgart 21, Verkehr veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.