CDU-Fraktion will städtischen Familienpass zur BöblingenCard weiterentwickeln

Die CDU-Fraktion beantragt zu prüfen, den städtischen Familienpass zu einer BöblingenCard auszubauen und dem Gemeinderat ein Konzept auf der Basis der aktuellen technischen Möglichkeiten zur Entscheidung  vorzulegen.

Begründung:

Der Familienpass ist in Böblingen seit 1974 eingeführt. Der Familienpass bündelt Förderangebote für Familien mit geringem Einkommen und ermöglicht ihnen so die Teilhabe an Angeboten aus den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit: Musikschule, VHS, Schullandheim, Kindersport, Badeanstalten, Kinderstadtranderholung.

Darüber hinaus wird der Familienpass auch als Sozialpass für Einzelpersonen genutzt, die z.B. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.

 

Unser Antrag hat zum Ziel, einen Ausbau des bestehenden Familienpasses durch neue technische Möglichkeiten in Form einer individualisierten Wertkarte zu prüfen. Dabei sollen die folgenden Aspekte in die Prüfung einbezogen werden:

  • Die Karte wird ausgegeben an Einzelpersonen oder Familien
  • Sie wird kostenlos ausgegeben
  • Die Karte wird je nach Bedürftigkeitsgrad mit unterschiedlichen Beträgen oder Vergünstigungen aufgeladen
  • Bei Vorlage der Karte ist nicht erkennbar, ob ein und welcher Bedürftigkeitsgrad vorliegt (keine Stigmatisierung)
  • Die Beträge auf der Karte können bei städtischen Einrichtungen, die über ein entsprechendes Terminal verfügen, abgebucht werden (Sozialleistungen, Eintritt im Schwimmbad, Musikschule, Stadtbücherei, Mittagessen in der Schule, Benutzung der Parkhäuser usw.  )
  • Es soll geprüft werden, ob durch gezielte Gutschriften für Böblinger Schülerinnen und Schüler günstigere Preise beim Mittagessen in Schulen gegenüber auswärtigen Schülerinnen und Schülern erreicht werden können. Ein vergleichbares Vorgehen beim Eintritt ins Hallenbad oder beim Unterricht in der Musikschule soll ebenfalls geprüft werden.
  • Einzelne Firmen können bei Vorlage der Karte Rabatte auf ihre Angebote gewähren (z.B. 25% Rabatt auf Kinderhaarschnitte) oder Parkgebühren erstatten.
  • Über Gutschriften für die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements soll der von uns beantragte Ehrenamtspass (DS 29/09)  berücksichtigt werden.
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